Touristik Talk

Wasmitreisen - Das erste Reiseradio für Profis im Internet

Touristik Talk

Hintergrund, Klatsch und Service für Touristik-Profis

Reiseradio – Sendung 214

  • Reisemängel richtig vor Gericht
  • Woran erkennt man TUI Mein Schiff 5?
  • Die Berliner Meisterköche 2016

Es geht heute um nörgelige Urlauber. Der Deutsche hat ja so einen gewissen Ruf in der Welt, selbst in den Ferien nicht loslassen zu können und leicht rechthaberisch auf seine Reklamationsgründe fixiert zu sein. Da soll es Exemplare geben, die den ersten Ferientag fast schon akribisch nutzen für die Beweissicherung selbst der kleinsten Abweichungen vom Glücksversprechen in den Katalogen. Die Veranstalter, sehr in der Haftung durch das deutsche Reiserecht, können ein trauriges Lied davon singen. Trotzdem gelingt es ihnen immer besser, Mängel schon vor Ort zu kompensieren. Einfach aus der Erfahrung heraus, dass ein besänftigter Urlauber, so sehr man seine Korinthenkackerei auch verachtet, für das Unternehmen viel billiger ist, als ein Rechtsstreit daheim. Von schlechter Mund-zu-Mund-Propaganda noch gar nicht zu reden. Aber ein Teil der Reklamationen landet dann trotzdem vor dem Kadi. Mein Kollege Michael Schweizer von der touristischen Presse-Agentur tdt hat Reisestreitigkeiten vor Gericht gesammelt und daraus ein Kompendium gemacht, wie heute Urlaubsmängel juristisch bewertet werden. „Wenn Sterne lügen“, heisst sein Buch, und Urlaubsärger vor dem Richter ist gleich auch unser Gesprächsthema.

Seit dem Sommer ist nun das dritte neue Schiff der TUI-Flotte unterwegs. Die Mein Schiff 5. Von außen identisch zur 3 und 4, innen aber mit der schon gewohnten Evolution weiterentwickelt. Innenarchitektonisch wird es immer besser, das muss man wirklich anerkennen. Das Team um Wybcke Meier beobachtet genau, welche Bereiche von den Gästen wie gut angenommen werden und optimiert permanent das Erlebnis auf See. (mehr …)

Reisemängel richtig vor Gericht

Reiseradio-Gespräch mit Michael Schweizer

Urlaubs-Streitfälle vor Gericht haben manchmal eine unfreiwillige Komik für das juristische Personal. Wenn darüber verhandelt wird, ob in islamischen Ländern morgens ein Muezzin rufen darf, ob Flugangst Grund genug für einen Reiserücktritt ist, ob es bei einer Notlandung Schmerzensgeld gibt für die Angst, ob man eigenen Schnaps an Bord eines Schiffes mitbringen darf – es gibt keine menschlichen Ferien-Dramen, die nicht verhandelt werden. Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Ferien, bei denen sich Menschen hinterher urlaubsreif fühlen. Da staut sich so mancher Reiseärger.  (mehr …)